Förderung der Teilhabe behinderter Menschen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sowie den Bestimmungen zur Rehabilitation von Menschen mit Behinderung nach weiteren Sozialgesetzbüchern (z. B. SGB II, SGB III, SGB VI, SGB VII) oder anderer Bundesgesetze sowie gesetzlicher Vorschriften des Landes Hessen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke; Zwecke sind die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung). Der Zweck des Unternehmens wird insbesondere erreicht durch das Betreiben des Beruflichen Trainingszentrums Kassel, einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation nach § 35 SGB IX für Menschen, deren beruflicher Werdegang durch psychische Behinderung erschwert bzw. gehemmt ist. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften im Sinne des Absatzes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Mittel an andere gemeinnützige Körperschaften weiterleiten.
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Sozialwesen
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