Integration von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, in den Arbeitsmarkt durch berufliche Eingliederungsmaßnahmen. Die Gesellschaft betreibt zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Integrationsfachdienst. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beratung und Auswahl geeigneter Menschen mit Behinderungen und anderen benachteiligten Personen, die Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme, Qualifizierung und Begleitung am Arbeitsplatz sowie der Beratung von Betrieben. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaftern, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere - durch fachliche Beratung und Beteiligung bei der Dienstleistungserbringung der Gesellschafter im Bereich der Eingliederungshilfe, - durch Leistungen zur Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, die die Tätigkeiten der Gesellschafter zum Zweck der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen.
Interessengemeinschaften
Unterricht & Erziehung
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