Systematische Finanzplanung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien und Kapitalanlagen; Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1-4 KWG, und zwar ausschließlich die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und: a) einem Institut (d. h. lizenzierte Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute); b) einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG 6 tätigen Unternehmen; c) einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist oder d) einer ausländischen Investmentgesellschaft. Diese Finanzdienstleistungen beschränken sich auf Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Ich bin nicht befugt, mir bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
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