Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG (Architektin, Architekt) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG, d.h. die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte sowie die Orts- und Stadtplanung, ferner die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, Arbeitgebers oder Dienstherrn in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung, Sachverständigen-, Lehr-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie sonstige Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen, bei der Nutzung von Bauwerken sowie die Wahrnehmung der damit verbundenen sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange.
Ingenieurbüro
Architekten
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