(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Hilfe für Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft hat zum Ziel, psychisch kranken und behinderten Menschen sowie weiteren am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen Teilhabe in der Gesellschaft durch Arbeit zu erleichtern und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung von Arbeits- und Qualifizierungsplätzen, auf denen behinderte, anderweitig benachteiligte und nichtbehinderte Menschen zusammenarbeiten, sowie durch Unterstützungsangebote bei der Arbeitsvermittlung und -begleitung. (3) Zur Durchführung ihrer Aufgaben errichtet die Gesellschaft Betriebsstätten und bietet Dienstleistungen an, a. die Qualifizierungs- und Arbeitsplätze für psychisch kranke und behinderte Menschen schaffen, um die Voraussetzungen für eine Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, b. die eng mit der örtlichen Wirtschaft und Dienstleistungseinrichtungen kooperieren, um behinderte und vom Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen in das Arbeitsleben zu inkludieren. (4) Es werden Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation durchgeführt. (5) Mit Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wird das Ziel einer inklusiven Gesellschaft unterstützt.
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