Folgende erlaubnispflichtige Beratungen: Rentenberatung im Rahmen der Genehmigung und Zulassung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG, Honorar-Finanzanlageberatung mit Erlaubnis gemäß § 34h Abs. 1 Gewerbeordnung; die nicht erlaubnispflichtige Beratung von in- und ausländischen Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im Bereich der Risikomanagement-, Strategie-, Betriebswirtschafts, IT-, EDV-, Prozess - und Projektberatung, die Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten und Testaten, die Bewertung und Analyse von Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds und deren Tarifen, die Durchführung von Schulungen und Seminaren sowie die Erstellung von Software, der Handel und Vertrieb von eigen- und fremdentwickelter Soft- und Hardware.
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