Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; - die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; - die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; - die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; - die Förderung mildtätiger Zwecke.
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