A) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung b) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. c) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Die Betreuung von Kindern im Krippen- und Frühelementarbereich im Sinne des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes und zwar im Wege des Betriebes einer oder mehrerer Kinderkrippen mit dem Schwerpunkt der Waldpädagogik (sog. "Waldkindergärten") - Die Betreuung von Waldpädagogik-Angeboten an Schulen im Ganztagsbereich (sog. "OGS-Angebote") - Jugendlichen das Erlebnis von Wald und Umwelt zu ermöglichen und zwar durch Errichtung, den Betrieb, die Ausstattung und die Weiterentwicklung von Jugendwaldheimen oder Waldschulen sowie der Durchführung von Naturschutz- und Forstmaßnahmen (sog. "Jugendwaldeinsätze") - Unterstützung der Deutschen Waldjugend Landesverband Hamburg e.V. und vergleichbarer Verbände im Bereich Natur- und Umweltpädagogik, etwa durch personelle oder materielle Ressourcen, Marketing, Fundraisingberatung und Qualifikation der Jugendleiter d) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. e) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Sozialwesen
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