1. die Förderung der Bildung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens, insbesondere auch der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen, die der wirksamen Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben und für den Einzelnen der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dienen. Dies wird durch ambulante und/oder (teil-)stationäre Maßnahmen und Dienste erfüllt. 2. Weiterhin wird der Satzungszweck verwirklicht durch den Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere der Teilhabe am Arbeitsleben z. B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Wohnhäusern für Menschen mit Behinderung im Kreis Bergstraße, einschließlich der ihnen angeschlossenen Tagesförderstätten und der Wohngemeinschaften für Betreutes Wohnen. Hierzu gehören insbesondere auch Angebote für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO durch etwa - Kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (z. B. Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen wie gemeinschaftliches Wohnen) - die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum, insbesondere an ältere, kranke und sozial schwache Menschen, sowie an Menschen mit Behinderungen.
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Sozialwesen
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