Betreiben einer gemeinnützigen Begegnungs- und Bildungsstätte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Sinn und Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer gemeinnützigen Bildungs- und Begegnungsstätte in Burgholz Wuppertal. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch einen täglich offenen Treff aller Generationen, Veranstaltung von Seminaren und Kursen, Veranstaltungen und Übernachtungen mit den Schwerpunkten in den Bereichen der Jugendarbeit, öffentliche Jugend-, Kinder-, Sozial- und Gesundheitshilfe, integrations- und generationsübergreifende Bildung, Kunst, Kultur und Sport (Volkssport). Die Seminarräume werden für Fachseminare, Tagungen, Schulungen und Workshops, aber auch für Mitgliederversammlungen genutzt. Die Bindung an gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke ist hierfür Voraussetzung. Die Gesellschaft wird ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar verfolgen. Dies wird einerseits durch eigene Tätigkeit der Gesellschaft selbst oder durch die Tätigkeit einer Hilfsperson nach § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung erfolgen, deren Wirken der Gesellschaft zuzurechnen ist.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
Unterricht & Erziehung
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