Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Religion, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsausbildung, des Umweltschutzes, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte, der Rettung aus Lebensgefahr, des Katastrophen- und Zivilschutzes und der Entwicklungszusammenarbeit. Weiterer Zweck ist die Mittelbeschaffung und -weitergabe von Mitteln zur Förderung mildtätiger sowie steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Weitergabe kann auch in Form der Nutzungsüberlassung, Warenlieferung und Erbringung von Dienstleistungen bestehen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken (Kooperationen i.S. von § 57 Abs. 3 AO) mit den Gesellschaftern, deren Mitgliedsverbänden/Mitgliedern und mit weiteren, in der Anlage genannten, steuerbegünstigen Körperschaften, um die unter Abs. 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke im In- und Ausland zu verwirklichen. Sofern die Kooperationspartner juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, soll die Kooperation mit deren steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art stattfinden. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere a. in Form von Erbringung oder Beschaffung von (Dienst-)Leistungen und (Waren-)Lieferungen, zur Verwendung im bzw. für die satzungsgemäßen Zwecke der Kooperationspartner b. in Form der Beratung und Unterstützung von Projektträgern des Dritten Sektors in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Einführung energiesparender Technologien, bei der Etablierung regenativer Energie sowie beim Einsatz von technischen Ausstattungen unter Nutzung angepasster Technologien c. der Beratung von kirchlichen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen bei Projektplanungen und -umsetzung in den verschiedenen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit (wie z.B. Gesundheitseinrichtungen) bzw. Informationsvermittlung auf diesen Gebieten d. die Beschaffung und Weitergabe von Geld- und Sachmitteln (wie z.B. Fahrzeuge, IT-Ausrüstung, Ausrüstung im Bereich der Wasserförderung und-aufbereitung, Equipment und Anlagen zur Energiegewinnung und -wandlung, Krankenhausgerät u. ä.) sowie die Erbringung von Dienstleistungen an andere Körperschaften i.S.d. § 58 Nr. 1 AO, soweit identische steuerbegünstigte Zwecke wie unter Abs. 2 genannt, verfolgt werden. Die Gesellschaft kann zudem alle Handlungen vornehmen, die dem Zweck mittel- oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.
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