Beethoven Jubiläums GmbH mit Sitz in Bonn verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Sie nimmt die weltweite Beethoven-Rezeption, insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Beethoven Jubiläen zum Anlass, um mit einem Fokus auf die Beethovenstadt Bonn und die Metropolregion NRW die Strukturen der nationalen Beethovenpflege zu stärken und auszubauen, international herausragende künstlerische Produktionen mit anderen gemeinnützigen Körperschaften zu koordinieren und zu realisieren sowie ein zeitgemäßes Verständnis des mit Beethoven verbundenen kulturellen Erbes zu vermitteln, etwa durch breitenwirksame Projekte oder innovative Formate. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere in Bezug auf das Leben, Werk und Wirken von Ludwig van Beethoven. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Durchführung von musikalischen Aufführungen, Konzerten, Opern und Musikfestspielen, ausschließlich als Zweckbetrieb im Sinne des § 68 Nr. 7 AO; - die Umsetzung von Installationen, Ausstellungen und musealen Präsentationen; - die Realisation performativer, darstellender und theatralisch künstlerischer Produktionen; - die Organisation und Durchführung eigener Wettbewerbe zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses; - das Betreiben von musikpädagogischen, wissenschaftlichen Forschungsprojekten; - die Sammlung, Pflege und Erhaltung von Handschriften, Bildern, Originalausgaben, Frühdrucken, Publikationen, die sich auf Beethoven oder sein historisch-kulturelles Umfeld beziehen; - den Auf- und Ausbau von Datenbanken und ihre gemeinsame Nutzung; - die Bereitstellung von Publikationen, Bild- und Tondokumentationen, die Durchführung von Vortragsveranstaltungen, Seminaren, Tagungen und Kongressen, ausschließlich als Zweckbetrieb im Sinne des § 68 Nr. 7 AO, zur Verbreitung des Wissens über die Person, das Werk und Wirken von Beethoven in der Öffentlichkeit; - die Förderung der Vernetzung und Zusammenarbeit der Beethoven-Gesellschaften sowie der mit Beethoven befassten Forschungs- und Kulturinstitute; - die Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke an andere gemeinnützige Organisationen, deren Satzungszweck auch die Förderung von Kunst und Kultur ist, oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks Zweckbetriebe unterhalten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zweck. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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