(1) Die Beethoven Academy gUG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Beethoven Academy gUG ist die Förderung von Kunst und Kultur, vor allem Musik, Literatur, Theater und bildender Kunst. (3) Der Zweck der Beethoven Academy gUG wird verwirklicht durch die Veranstaltung, Organisation, Unterstützung und Förderung von selbst veranstalteten Projekten, wie Konzerten, Workshops, Vorträgen, Seminaren, Meisterklassen, Symposien und anderen Veranstaltungen. Ebenso kann die Beethoven Academy gUG im Rahmen, im Einklang und in den Grenzen von § 53 Nr. 2 AO Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten fördern, die sich die Mittel zum künstlerischen Wirken und zur künstlerischen Ausbildung nicht in ausreichendem Maße selbst beschaffen können. Die Förderung erfolgt im Rahmen, im Einklang und in den Grenzen von § 53 Nr. 2 AO nicht zum Zweck der Sicherung der Lebenshaltungskosten, sondern ausschließlich zur Erlangung künstlerischer Fort- oder Ausbildung. (4) Die Beethoven Academy gUG bemüht sich verstärkt um kulturelle Projekte, die in Verbindung mit den Themen Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Armutsbekämpfung, Inklusion und Völkerverständigung stehen.
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