Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, der Jugend-, Kranken- und Altenhilfe sowie Institutionen und Gemeinschaften zu unterstützen, die bedürftigen, kranken und sozial schwachen Menschen helfen. (2) Die Gesellschaft kann auch direkt einzelnen Menschen und Familien in Form von materiellen, pflegerischen, und anderen Unterstützungen helfen. (3) Die Gesellschaft kann ebenso eigenständig alle juristischen, publizistischen und politischen Wege beschreiten, die eine Diskriminierung verhindern und als Ziel haben, bedürftigen Menschen zu helfen und auch Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, um ein menschenwürdige Personalität zu wahren. (4) Die Gesellschaft ist nicht an regionale Aktivitäten gebunden. (5) Der Mensch soll stets im Vordergrund stehen. Es sollen überwiegend Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung oder ältere Menschen eine Beschäftigung bei der Gesellschaft finden. Dies schließt auch ausdrücklich ehrenamtliche Mitarbeiter mit ein. Es soll diesen Menschen möglich sein, in der gemeinnützigen GmbH eine selbstbestimmte, sinnvolle und aktive Tätigkeit wahrzunehmen, die Stolz auf Leistungsfähigkeit und Lebensfreude vermittelt. Inklusion soll ebenso berücksichtigt werden. (6) Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. (7) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Leitmotiv ist stets die Gemeinwohlorientierung. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Preispolitik der Geschäftsbetriebe trägt dazu bei, eine gemeinnützige Aufgabe zu erfüllen. (8) Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch - die Sammlung von Sach- und Kleiderspenden; - die kostenlose Weitergabe von Sach- und Kleiderspenden an Bedürftige; - den Verkauf von Sach- und Kleiderspenden zu sehr preisgünstigen Konditionen in dafür geschaffenen Verkaufsstellen, in denen Gegenstände für den täglichen Bedarf sowie Kleidung und Möbel verkauft werden; - die Unterstützung verschiedener Institutionen (z.B. Caritas Meckenheim und Betreutes Wohnen) mittels der Erlöse aus den Verkäufen der Sach- und Kleiderspenden; - die Schaffung von günstigen Einkaufsquellen/Verkaufsstellen für Familien und Bedürftige; - die Beschäftigung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung oder älterer Menschen in diesen Verkaufsstellen.
Sozialwesen
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