Leistungen nach § 45 SBG XI, die sich im Wesentlichen in vier Tätigkeitsschwerpunkten ausdifferenzieren: Helfer Innenkreis, Betreuungs- und Entlastungsagentur, Betreuungs- und Entlastungsdienst, Schulungen von Pflegebedürftigen und deren Nahestehende, insbesondere Beratung, Begleitung, Unterstützung, Schulung und Entlastung pflegender Angehöriger, Stärkung der Selbsthilfekräfte der Familien, Unterstützung lebenspraktischer Fähigkeiten, Eigenverantwortlichkeit und individueller Entwicklung sowie Aufrechterhaltung der familiären Lebensform; Unterstützung und Entlastung der Pflegepersonen, um den Verbleib von behinderten und pflegebedürftigen Menschen im familiären Umfeld zu fördern und die Lebensqualität aller Familienmitglieder zu erhöhen; Sicherung und Unterstützung der Lebenssituationen behinderter und pflegebedürftiger Menschen; Beratung zur Alltagsgestaltung; Vermittlung konkreter Hilfsangebote; Wegweisung bei Inanspruchnahme von Hilfsmitteln; Zusammenarbeit mit anderen Instanzen; Hilfe bei Antragstellung und Durchsetzung weiterer Ansprüche und alltagsnahe, bedürfnisorientierte Hilfen und Leistungen; Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Ziff. 3 AO) und der Jugend- und Altenhilfe (§ 53 Abs. Ziff. 4 AO).
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