(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Berufsbildung. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen zur Integration junger Menschen mit Unterstützungsbedarf in das Arbeitsleben und in soziale Gemeinschaften. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Leistungen für junge Menschen in den Handlungsfeldern 1. berufliche Rehabilitation (Ersteingliederung), 2. berufliche Qualifizierung und Eingliederung junger Menschen mit besonderem Förderbedarf, 3. Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern, 4. Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Entwicklung beruflicher Perspektiven und der beruflichen Eingliederung. 5. Entwicklung und Erprobung neuer Handlungsansätze zur beruflichen und sozialen Integration. (4) Die Gesellschaft arbeitet eng mit öffentlichen und privaten Stellen zusammen, welche für die Förderung der sozialen und beruflichen Teilhabe von jungen Menschen zuständig sind. Sie kooperiert mit Arbeitgebern* aus Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (7.
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