Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) der Jugendhilfe; b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie c) mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften zur Verwendung für die Verwirklichung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke im In- und Ausland verwirklichen. Die Zweckverwirklichung im Ausland durch die Gesellschaft erfolgt unter Berücksichtigung des sog. "strukturellen Inlandsbezugs" nach § 51 Abs. 2 AO.
Sozialwesen
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