Betreiben, die Verwaltung und das Errichten von wasserwirtschaftlichen Anlagen, insbesondere Kraftwerken an Talsperren, Hochwasser-Rückhaltebecken, Kanälen und Gewässern im Freistaat Bayern sowie alle damit zusammenhängenden oder sich daraus ergebenden Geschäfte, Tätigkeiten und Verpflichtungen. Die staatlichen Wasserspeicher dienen vorrangig wasserwirtschaftlichen Aufgaben und Zielen. Wo ökologische und ökonomische Belange es jedoch erlauben, werden die Speicher bzw. deren Wasserabfluss auch zur Energieerzeugung genutzt. Die Wasserkraftanlagen nehmen hierbei die Funktion von Regelorganen und -instrumenten zur Steuerung des Betriebswasserabflusses wahr und nutzen im Nebeneffekt den Abfluss und die Stauhöhe zur Energiegewinnung. Die Energieerzeugung hat sich den wasserwirtschaftlichen Zielen, insbesondere Hochwasserschutz, Niedrigwasseraufhöhung und Trinkwasserbewirtschaftung unterzuordnen. Eine Optimierung des Kraftwerksbetriebes ist nur im Rahmen des jeweiligen Wasserrechtsbescheides der Wasserspeicher sowie der wasserwirtschaftlichen ökologischen Interessen des Talsperrenbetriebes zulässig. Neu zu errichtende Wasserkraftanlagen sollen richtungsweisend und vorbildlich für die Wasserkraftnutzung gemäß den Wassergesetzen sein.
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