Gezielte Verbesserung des Gesundheitswesens im Suchtbereich. Dies geschieht durch Bearbeitung von Sucht- und Gesundheitsfragen in Forschung und Praxis und den damit assoziierten Risiken mit dem Ziel der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit. Dies wird insbesondere verwirklicht durch: Durchführung gesundheitspolitisch relevanter wissenschaftlicher Forschung mit unmittelbarer praktischer Anwendungsbezogenheit; Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung für Verantwortungsträger in Praxis und Forschung; Verbesserung der Methoden für Versorgung und Therapieforschung und des gegenseitigen Nutzens versorgungsstrategischer Erkenntnisse in Praxis und Forschung durch Aufbau von Vernetzungsstrukturen, Koordination von interdisziplinärer Zusammenarbeit, Durchführung fachübergreifender Symposien, Schulungen und Qualitätszirkeln sowie Erstellung entsprechender Handlungsanleitungen; Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Suchtexperten aus praktischen Versorgungseinrichtungen und Forschungsinstituten durch Implementierung, Sicherstellung und Durchführung von Kooperation befördernden Fachgremien und Arbeitsgruppen; Zurverfügungstellung neuer gesundheitsfördernder Erkenntnisse für die Öffentlichkeit, die Medien und die Gesundheitspolitik; Schaffung einer allgemein zugänglichen zentralen Koordinierungsstelle im bayerischen Gesundheitssystem.
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