(1) Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, - die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe - die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke insbesondere in der Jugend- und Altenhilfe, hier wiederum insbesondere die Hilfe für Kinder und Jugendliche in akuten Notlagen - die Förderung der in diesem Abs. 1 genannten Satzungszwecke durch deren finanzielle Förderung als gemeinnützige Aufgaben im Sinne des § 52 Abs 2 AO. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Pflege und Erhalt der technologischen Entwicklung in der Automobilindustrie insbesondere durch die Förderung, Durchführung und Unterstützung der Aus- und Berufsbildung im Kfz-Gewerbe sowie im Zuge der Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen wie Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen, Veranstaltungen wie dem Tag der offenen Tür - Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben zur Darlegung von Ergebnissen iRd. Eigenforschung - Unterstützung der Aus- und Berufsbildung im Kfz-Gewerbe - Stärkung des allgemeinen Interesses am Natur-, Arten- und Umweltschutz durch Aktionen aller Art, insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien und durch Unterstützung von Natur-, Arten- und Umweltschutzprojekten sowie die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu Problemen des Natur-, Arten- und Umweltschutzes, insbesondere für Kinder und Jugendliche - Beschaffung von Geld- und Sachmitteln, Beiträge und Spenden für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 - Förderung und Unterstützung der Pflege von Kunstsammlungen und die Sicherung von Kulturgütern sowie die Durchführung kultureller Veranstaltungen und Maßnahmen die geeignet sind, künstlerische Entwicklungen zu fördern - Unterstützung des Aufbaus bzw. der Unterhaltung eines Archivs über die technologische Entwicklung in der Automobilindustrie. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen durchführen, die zur Förderung der Gesellschaftszwecke unmittelbar geeignet sind, insbesondere kann sie Förderpreise für besondere Leistungen im Rahmen der Satzungszwecke ausloben. Die Gesellschaft kann auch andere Maßnahmen durchführen, die zur Förderung der Gesellschaftszwecke geeignet sind. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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