Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Diese werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren, die als Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO ambulante ärztliche Versorgungsangebote der Marienhospital Steinfurt GmbH unterhalten. Mindestens zwei Drittel der Leistungen der Medizinischen Versorgungszentren müssen persönlich und/oder wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen zu Gute kommen. Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation sowie nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung.
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