(1) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Sie errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und sich verschaffen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen und Mitgliedschaften sowie Kooperationen sind zulässig. (3) Sie kann unter den Voraussetzungen des Kreditwesengesetzes (KWG) Schuldverschreibungen ausgeben. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 30 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann bei Institutionen, die den genossenschaftlichen Gedanken oder das Wohnungs- und Siedlungswesen fördern, die Mitgliedschaft erwerben oder diese fördern. Die Mitgliederversammlung vom 19. 06. 1990 hat die völlige Neufassung der Satzung (Statut), insbesondere die Änderung von § 1 (Firma), § 2 , § 18 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 24 (Leitung und Vertretung) und § 45 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Genossenschaft wird vertreten durch - jedes hauptamtliche Vorstandsmitglied allein, - ein neben- oder ehrenamtliches Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der Tageszeitung 'Die Rheinpfalz', Ausgabe Kaiserslautern. Am 04. 02. 1991 wurde weiter eingetragen: Die Genossenschaft wird vertreten durch das hauptamtliche Vorstandsmitglied Wolfgang Halter allein und durch die nebenamtlichen Vorstandsmitglieder Erich Baumann und Hans Koch in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
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