Die Genossenschaft unterstützt alle Mitglieder darin und schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Generationen sich in den Häusern finden zu gemeinsamen Tun. (5) Ziel ist die Schaffung einer sozialen Gemeinschaft von Mitgliedern über die örtlichen Grenzen hinaus. Mitglieder und deren Gäste sollen sich in den gemeinschaftlich nutzbaren Räumen und Plätzen zusammenfinden in kulturellen und geselslchaftlichen Veranstaltungen, bei Spiel, Sport,Basteln, Werken undkünstlerischer Arbeit, wissenschaftlichem und geistigem Arbeiten, beim Gestalten religiösen Lebens und in gegenseitigem Engagement. Zur Verwirklichung dieser Ziele arbeitet die Genossenschaft mit gemeinnützigen Vereinen eng zusammen. (6) Beteiligungen sind zulässig, wenn sie der Förderung des ERwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder ohne den alleinigen oder überwiegenden Zweck der Genossenschaft zu bilden, gemeinnützigen Bestrebungen der Genossenschaft zu dienen bestimmt sind. (7) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Nachschußpflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Hausverwaltungen
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