Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 Architektengesetz des Landes Mecklenburg/Vorpommern (ArchG M-V). Gegenstand ist daher insbesondere die Erbringung von Architektenleistungen, Planungsleistungen im Hochbau, städtebauliche Leistungen, Generalplanerschaft im Hochbau, auch die baukünstlerische, technische, wirtschaftliche, sichere, ökologische, soziale und zweckmäßige Planung und Gestaltung von Bauwerken, ferner auch: Erbringung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 1-9 HOAI (Entwurfsplanung und Bauüberwachung), Erstellung der Haushaltsunterlagen/Zuwendungsunterlagen Bau, Erbringung städtebaulicher Planungen, Erstellung von B-Plänen und Freiraumkonzeptionen, Erstellung von Energiekonzeptionen, Mitwirkung im Förderantragsverfahren, Generalplanerschaft im Verbund mit Partnerbüros der ingenieurtechnischen Fachdisziplinen.
Architekten
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