Förderung mildtätiger Zwecke, die Förderung politisch, rassisch und religiös Verfolgter, der Katastophenschutz und die Förderung des Sports. Die mildtätigen Zwecke werden durch persönliche und finanzielle Unterstützung verwirklicht, beispielsweise durch die finanzielle Förderung von Projekten und die Gewährung finanzieller Hilfen für hilfsfbedüftige Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Die persönliche Unterstützung wird verwirklicht durch die beispielsweise persönliche Mitwirkung und Gestaltung von Hilfsprojekten wie z. B. die Verteilung von Hilfsgütern. Der Katastrophenschutz ist darauf gerichtet, diese zu bekämpfen und bei der Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Dies wird auch selbst durch die unmittelbare humanitäre Unterstützung verwirklicht sowie mit finanziellen Mitteln. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege mildtätiger Zwecke, der Förderung politisch, rassisch und religiös Verfolgter, der Förderung des Katastrophenschutz und der Förderung des Sports vornehmen.
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