Sicherheitsdienstleistungen jeglicher Art nach § 34a Gewerbeordnung und alle damit verbundenen Nebenleistungen, erlaubnisfreie Personaldienstleistungen aller Art, Facility Management mit allen verbundenen Nebenleistungen, Consulting sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit in Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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