Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen, insbesondere an Kapital- und Personengesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), Gesetz über Kapitalgesellschaften (KAGG), Kreditwesengesetz (KWG) oder Börsengesetz (BörsenG) fallen, - Halten und Verwalten von Eigen- und Fremdvermögen, - der Betrieb einer Werbeagentur, - der Betrieb einer Veranstaltungsagentur zur Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art im eigenen Namen oder als Dienstleistung für Dritte, - der Betrieb einer Marketingagentur einschließlich der Durchführung von Werbe- und Verkaufsfördermaßnahmen, - der Betrieb von Onlinemedien (Contentprovider) im eigenen Namen oder als Dienstleistung für Dritte, - die Herstellung, Veröffentlichung und der Vertrieb von Tonträgern, - das Vertreiben und Herstellen einer Modemarke, - Internethandel mit Modeartikeln, Accessoires sowie digitalen Lern- und Weiterbildungsinhalten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
Werbeagenturen
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