Entgegennahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern; 2. Ausleihungen; 3. Finanzierungsleasing; 4. Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs; 5. Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (z. B. Kreditkarten, Reiseschecks undBankschecks); 6. Bürschaften und Eingehung von Verpflichtungen; 7. Handel für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft: a) Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.) b) Geldwechselgeschäfte c) Termin- ("financial futures") und Optionsgeschäfte d) Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente e) Wertpapiergeschäfte; 8. Teilnahme an der Wertpapieremission und den diesbezüglichen Dienstleistungen; 9. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie un in damit verbundenen Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zusammenschlüsse und Übernahme von Unternehmen; 10. Portfolioverwaltung und -beratung. Soweit diese Tätigkeiten erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nach den Vorschriften des Kreditwesengesetztes (KWG) darstellen, betreibt die Zweigniederlassung diese Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen auf der Grundlage von § 53 b KWG in Verbindung mit der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000.
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