Durchführung von Dienstleistungen zur Immobilienentwicklung auf und im Randbereich von Bahnliegenschaften. Dies umfasst die Vorbereitung und Vergabe von Planungs- und Gutachteraufträgen, die Entwicklung und Abstimmung einer städtebaulich und ökonomisch tragfähigen Neuordnung, die Organisation und die Vorbereitung von Grundstücksaufträgen - ausgenommen Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz - und die Verwaltung von Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie alle mit diesen Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Näheres regelt der zwischen den Parteien abgeschlossene Durchführungsvertrag zur Errichtung und Aufgabenstellung der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft der NRW mbH. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Eine Beteiligung an anderen Gesellschaften ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften, die nicht im Eigentum der Deutschen Bahn (DB) stehen, auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Bahnflächenmonopol NRW und dieses Vertrages in ihre Geschäftstätigkeit einbeziehen. Die Gesellschaft übt ihre Geschäftstätigkeit im Land Nordrhein- Westfalen aus.
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