Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von 1. Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie von 2. Kunst und Kultur 3. des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder. Die Zweckverfolgung geschieht insbesondere dadurch, 1. dass die Gesellschaft auf Grundlage der Anthroposophie eine Ausbildung in biologisch-dynamischer Landwirtschaft anbietet und die dafür notwendigen Einrichtungen und Voraussetzungen schafft; 2. dass sie Veranstaltungen mit bildendem und kulturellem Charakter wie z. B. Vorträge, Workshops, Schauspiel durchführt: 3. dass sie ökologische Höfe bei Umweltschutzmaßnahmen unterstützt und diese anregt.
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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