Gesellschaft mit Sitz Augsburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist eine freiwillige Hilfsorganisation. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes und der Rettung aus Lebensgefahr, insbesondere die selbstlose Hilfe für Opfer und Betroffene bei Großschadensereignissen, Naturkatastrophen, bewaffneten Konflikten und entsprechenden Notlagen sowie die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Aufstellung, Schulung und Entsendung qualifizierter Einsatzeinheiten (insbesondere medizinische, Sanitäts-, Betreuungs- und technische Hilfskräfte), die Bereitstellung und Ausgabe von benötigtem Material, insbesondere medizinischer und technischer Ausrüstung, Nahrungsmitteln, Unterkünften, usw., die Bereitstellung von Transportkapazitäten sowie die Koordination von Hilfskräften im Rahmen von: Katastrophenhilfe im In- und Ausland, Hilfe bei Großschadensereignissen und öffentlichem Notstand, Zivilschutz. Der Satzungszweck wird unter anderem auch verwirklicht durch Beteiligung am öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst, insbesondere Notfallrettung und Notarztdienst, gemäß den entsprechenden Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer, den Betrieb entsprechender Einsatzmittel, durch den Betrieb von Rettungswachen sowie die Beförderung von Patienten, bei denen potenziell ein Notfall vorliegt, also bei denen das Risiko besteht, das sich ihr Gesundheitszustand während des Transports verschlechtert, so dass die Transporte mit entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt werden müssen. Schließlich wird der Zweck auch verwirklicht durch die mit den oben genannnten Tätigkeiten verbundenen Verwaltungstätigkeiten, insbesondere Rettungsmitteldisposition und Abrechnungstätigkeiten sowie der Aus- und Fortbildung von rettungsdienstlichem Personal. Um die Aufgabe einer freiwilligen Hilfsorganisation erfüllen zu können, kann die Gesellschaft bundesweit oder für einzelne Bundesländer gegenüber der jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörde verbindlich ihre Bereitschaft und Verpflichtung zur Mitwirkung im Katastrophenschutz sowie im Zivil- Bevölkerungsschutz schriftlich erklären. Die Gesellschaft arbeitet zur Verwirklichung ihres Zwecks mit geeigneten Unternehmen,Organisationen, Einrichtungen und öffentlichen Körperschaften im In- und Ausland zusammen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter den Voraussetzungen des §§ 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung auch Hilfspersonen bedienen.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Gütertransporte
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