Förderung der wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt Baesweiler, insbesondere der Erwerb von Flächen, die Erschließung dieser Flächen, die Durchführung der hierfür erforderlichen sonstigen Maßnahmen und die Vermarktung dieser Flächen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft ist Empfängerin der projektbezogenen Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und/oder der EU. Zu diesem Zweck ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, 1. die Stadt Baesweiler in Fragen der örtlichen und überörtlichen Planung zu beraten und zu unterstützen, 2. in Abstimmung mit der Stadt Baesweiler das Grundstücksmanagement zu betreiben und insbesondere stadtentwicklungsrelevante Flächen zu erwerben, zu überplanen, zu erschließen, zu bebauen und zu vermarkten. 3. Die Gesellschaft ist zur Erreichung ihres Zwecks berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen.
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