2.1 Gegenstand des Unternehmens ist auf den öffentlichen Zweck gemäß § 107 Absatz 2 Nr. 2, 2. Spiegelstrich der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet und zum Wohl und dem Interesse der Bürger bestimmt. 2.2 Gegenstand des Unternehmens im Rahmen des vorstehenden Absatzes 2.1 ist die Bereitstellung und der Betrieb des Freizeit- und Erlebnisbades im Stadtgebiet Oer-Erkenschwick einschließlich aller diesen Betriebszweck fördernde Geschäfte nach den geltenden Bestimmungen wie zum Beispiel der Betrieb des dortigen Wellnessbereiches und der dort ansässigen Gastronomie inkl. Caterings. 2.3 Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, insbesondere solche, die die Instandhaltung und den Ausbau des Gasverteilnetzes sowie des Stromnetzes im Gebiet der Stadt Oer-Erkenschwick zum Gegenstand haben. 2.4 Die Gesellschaft ist nach den geltenden Bestimmungen zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern. 2.5 Die Errichtung, Unterhaltung, Übernahme und Beteiligung an anderen Unternehmen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Oer-Erkenschwick. Die Zustimmung zur Errichtung, Unterhaltung, Übernahme oder zur Beteiligung eines Unternehmens kann nur erteilt werden, wenn die Satzung des Unternehmens die Anforderungen der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, erfüllt.
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