Für Architekten gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauKaG NRW, insbesondere die Durchführung von Planungen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Landschaftsbau, die Beratung und Vertretung von Bauherren in diesen Bereichen und die Bauüberwachung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ingenieurbüro
Architekten
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827