(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Export und der Import von technischen Systemen und Gütern, deren Handel ohne Erlaubnis möglich ist sowie alle damit im weitesten Sinne zusammenhängende Tätigkeiten, wie z. B. Schulungen. (2) Die Gesellschaft ist ferner zu folgenden Handlungen befugt: - Abschluss Internationaler Partnerschaften für nachhaltige Innovationen, Forschung und Durchführung von Projekten im Energiebereich und "Disaster Risk Reduction". - Erfassung der relevanten Forschungs- und Wissensbedarfe im Energiebereich aus Sicht aller gesellschaftlichen Gruppen in den jeweiligen Schwerpunktländern. - Bestandsaufnahme des Energiesystems (u. a. spezifische Stärken, Herausforderungen, Rahmenbedingungen, systemische Betrachtung des lokalen Energiesystems von der Wandlung bis zum Verbrauch) sowie Erarbeitung von Optionen für eine nachhaltige Gestaltung des Energiesystems vor Ort (einschließlich möglicher konkreter FuE-Kooperationen im Energiebereich). - Training und Durchführung von Multi-Risikoanalysen unter Berücksichtigung von Kaskadeneffekten in natürlichen und anthropogenen Systemen. Risikoabschätzung vor dem Hintergrund der Urbanisierung und unter Einbeziehung von Experten für das Training und die Durchführung von Frühwarensystemen und integrierten Leitstellen, Fernerkundung, Ingenieurgeologie und Kommunikationstechnik. - Vulnerabilitätsabschätzung erdbebengefährdeter Gebiete sowie für die Bereiche Hochwasser/Überflutungen und Massenbewegungen/Hangrutschungen und Bodensenkung. - Abschluss Internationaler Partnerschaften für Kulturprogramme und die kulturelle Zusammenarbeit jeglicher Art, insbesondere im Bereich der deutschen Sprache und Veranstaltungen. - Kulturelle Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der traditionalen und modernen Musik und zugehörige Veranstaltungen. - Management im Allgemeinen mit Fokus auf Urbanität, Qualität und Kommunikation. - Know-How-Transfer und Training mit Fokus auf Ausbildung der Trainer im In- und Ausland. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. Schwerpunktländer und -regionen für den Handel und die Kooperation sind der Orient, Vorderasien, (mit Fokus auf Iran, Irak, Afghanistan) Länder Zentralasiens, Asien (mit Fokus an China, Philippinen, Indonesien, Mongolei). (4) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
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