Umfassende Förderung der Inklusion von schwerbehinderten und psychisch kranken Menschen erfolgt auf Basis der Vorschriften "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Mildtätigkeit im Sinne von § 53 Satz 1 Nr. 1 AO; im Weiteren auch der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO. Das Inklusions- / Integrationsprojekt i.S. von § 132 Abs. 1 SGB IX umfasst insbesondere den Betrieb einer Küche; Herstellung von Speisen für Schulen / Kindertagesstätten, andere Zweckbetriebe / Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und für sonstige Dritte. Gleiches gilt auch für die Erbringung weitergehender steuerlich begünstigter Dienstleistungen. Die Gesellschaft verwirklicht die vorstehend genannten Zwecke durch die Beschäftigung behinderter Menschen im Rahmen eines Zweckbetriebs im Sinne von § 68 Nr. 3c AO.
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