Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Kinder-, Jugend-, Familien-, Alten- und Gesundheitshilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Förderung der vorbeugenden, helfenden und heilenden Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit sowie Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe. 2. Förderung der Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend-, Familien-, Gesundheits- und Altenhilfe. 3. Betrieb von Sozialeinrichtungen, insbesondere - Kindertagesstätten; - ambulante u. stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; - Kranken- und Pflegedienste; - Mobiler sozialer Hilfsdienst; - Demenzbetreuung; - Krankenbeförderung und Fahrdienste; - Beratungsangebote für Hilfe suchende Menschen.
Sozialwesen
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