Betrieb eines Seniorenzentrums in Windorf und der Betrieb von sozialen Diensten im Seniorenbereich und die Förderung und die Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Behindertenhilfe durch die Beschaffung von Mitteln. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Eventuell entstehende Überschüsse werden in der Gesellschaft satzungsgemäß verwendet oder werden an die Gesellschafter verteilt, die sie nur für satzungsgemäße, steuerbegünstigte Zwecke einsetzen dürfen. Dasselbe gilt bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden.
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