Selbstlose Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder welche wirtschaftlich hilfsbedürftig sind (§ 53 Abgabeordnung) sowie die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene und Kriegsbeschädigte und des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftsvertrag wird insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen und den Betrieb von sozialen Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend-, Familien-, Alten- und Krankenhilfe für die Arbeiterwohlfahrt und andere gemeinnützige Körperschaften und in eigener Rechtsträgerschaft. Den in § 53 Abgabeordnung genannten Per-sonen müssen mindestens 2/3 der Leistungen zugutekommen. Die Gesellschaft verwirklicht den Zweck auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit dem AWO Regionalverband am Harz e.V. durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Verwaltungsleistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Überlassung von Personal.
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