Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Übernahme, Betrieb und Unterhaltung von Tageseinrichtungen für Kinder auf der Grundlage der jeweiligen Gesetze und Verordnungen zu den Bedingungen der jeweiligen öffentlichen Leistungsträger. - Weitere Leistungen entsprechend der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 2 KJHG in seiner Fassung vom 16.02.1993. 2. Die im Rahmen der Gemeinnützigkeit erbrachten Leistungen der Gesellschaft kommen Kindern aller Bevölkerungsgruppen zugute. 3. Zudem wird der Satzungszweck gem. § 57 Abs. 3 AO auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren - vornehmend mit den zum Unternehmensverbund AWO Kreisverband Essen gehörenden- steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen verwirklicht. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Nutzungsüberlassungen, Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Service- und IT-Dienstleistungen, Speisenversorgung und Reinigungsleistungen.
Sozialwesen
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