Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO und unter Beachtung des Verbandsstatus der Arbeiterwohlfahrt und des § 2 der Satzung des AWO Bezirksverbandes Baden e.V. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere - die Förderung der Altenhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens - die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) Bereitstellung umfänglicher Assistenzleistungen an Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderung, z. B. durch grundpflegerische Hilfen, hauswirtschaftliche Versorgung, Mobilitätshilfen und Begleitung bei alltäglichen Verrichtungen (Individuelle Schwerstbehinderten-Assistenz (ISA)), b) Bereitstellung unterstützender Assistenzleistungen vor allem an ältere Menschen, z. B. durch hauswirtschaftliche Hilfe und Begleitung bei besonderen Verrichtungen (Mobiler Sozialer Dienst (MSD)), c) Bereitstellung beratender und therapeutischer Hilfen für Kinder, die in ihrer Entwicklung und Persönlichkeit gefördert werden müssen, und für Familien in schwierigen Erziehungssituationen, z. B. durch Vermittlung oder Durchführung heilpädagogischer, ergotherapeutischer oder familientherapeutischer Maßnahmen (Interdisziplinäre Beratungs- und Frühförderstelle mit angeschlossenem Fachdienst für Integration).
Sozialwesen
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