Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist auf der Grundlage der im Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt (§ 12) festgelegten Grundwerte die - Förderung des Wohlfahrtswesens nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO - Förderung der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung - Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe - Förderung der Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler/Aussiedlerinnen, Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen, - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 1. Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung 2. Mitwirkung in Gremien der öffentlichen Hand zu Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe 3. Stellungnahmen, Anregungen und Empfehlungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen auf kommunaler Ebene, die soziale Fragestellungen betreffen 4. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Unterstützung der Ortsvereine 5. Förderung von verschiedenen Formen des Engagements (Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe, Förderung des Ehrenamtes, des freiwilligen Engagements und der Freiwilligendienste) 6. vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, zum Beispiel durch die Entwicklung und Umsetzung von Förderkonzepten, die materielle Förderung von im Sinne § 53 AO hilfebedürftigen Menschen, Beratungsinitiativen, Einrichtungen, Maßnahmen und Aktionen 7. Beratung, Betreuung und Versorgung von Senioren/Seniorinnen, behinderter Menschen, Jugendlichen, Kindern und von hilfsbedürftigen Menschen aller Personengruppen unabhängig der politischen, rassischen, nationalen und konfessionellen Zugehörigkeit 8. Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltungskörperschaft und der Kommunalverwaltung des Kreises 9. Förderung des Jugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt 10. den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere: - der Betreibung von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Angeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe - soziale Beratungs- und Hilfsangebote - Jugendsozialarbeit - Jugendberufshilfe - Offene Jugendarbeit - Hilfen zur Erziehung - Schulsozialarbeit. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO im Verbund des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Mulde-Collm e. V. verwirklichen, insbesondere mit a) dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mulde-Collm e. V., b) der AWO Pflege und Betreuungs gGmbH, c) der AWO Kinderwelt gGmbH, d) der AWO Senioren- und Sozialzentrum gemeinnützige GmbH Sachsen-West sowie deren Tochtergesellschaft, der AWO Leipzig Dienstleistungen gGmbH Sachsen-West. Dies kann unter anderem durch den Bezug von kaufmännischen Dienstleistungen, von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen sowie durch die Überlassung von Vermögen und Personal von Seiten des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Mulde-Collm e.V. gegenüber der Gesellschaft erreicht werden. Zudem kann das planmäßige Zusammenwirken durch die Erbringung von technischen Dienstleistungen von Seiten der AWO Familienzentrum gGmbH gegenüber den oben genannten Körperschaften erzielt werden. Darüber hinaus können die satzungsgemäßen Zwecke auch durch die Erbringung von administrativen Dienstleistungen sowie Warenlieferungen und Dienstleistungen aller Art von der AWO Senioren- und Sozialzentrum gemeinnützige GmbH Sachsen-West und deren Tochtergesellschaft, der AWO Leipzig Dienstleistungen gGmbH Sachsen-West, gegenüber der Gesellschaft verwirklicht werden. Zusätzlich kann die Gesellschaft unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter sowie Personal zur Leistungserbringung den oben genannten Körperschaften zur Verfügung stellen o
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Sozialwesen
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