Förderung der Jugend-, Familien- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Förderung der vorbeugenden, helfenden und heilenden Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit sowie Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe. 2. Förderung der Mitwirkung an den Aufgaben der öffentichen Sozial-, Kinder-, Familien, Jugend- und Gesundheitshilfe. 3. Betrieb von Sozialeinrichtugen, insbesondere - Kindertagesstätten - Schulkinderbetreuung - Familienzentren - Seniorentreffs - Demenz-Wohngemeinschaften - Altenheime - beratungsangebote für sozial benachteiligte Menschen.
Sozialwesen
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