Unterstützung von Notleidenden Menschen, insbesondere die direkte und indirekte Hilfe von Krebserkrankten. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch: Die krebs- und schwerkranken sowie lebenslimitiert Erkrankten während und nach der Behandlung zu beraten, zu betreuen und im Falle besonderer Bedürftigkeit, die sich nach § 53 der AO richtet, finanziell zu unterstützen; Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung, Begleitung und Nachsorge der krebs- und schwerkranken sowie lebenslimitiert zu fördern, zu schaffen, zu betreiben; Finanzierung von gemeinnützigen Körperschaften und deren Projekte, die im Bereich der wissenschaftlichen Krebsforschung tätig sind; Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne der Bekämpfung der Zivilisationskrankheit Krebs; Weltweite Projektgestaltung und Unterstützung beim Bau und Betrieb von Tagesstätten, Schulen und Waisenhäusern; Öffentlichkeitsarbeit zur Informationsvermittlung und Aufklärung der Bevölkerung mittels persönlicher Gespräche, Werbung, Projekte und elektronischer Medien wie E-Mail oder Internet zum Thema Krebsberatung; Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Trägern auf dem Gebiet der Krebsforschung und Behandlung.
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