Alle dem Kreis Paderborn aufgrund des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG) sowie des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) obliegenden Aufgaben, insbesondere die Abfallverwertung, soweit sich der Kreis Paderborn im Rahmen des rechtlich Zulässigen zur Erfüllung dieser Aufgaben der Gesellschaft bedient. Die Gesellschaft kann andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z. B. im Rahmen des Dualen Systems.
Entsorgungsbetriebe
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