Kommunalunternehmens ist der Bau und Betrieb von Abfallverwertungs- und -behandlungsanlagen und die Erfüllung der Entsorgungspflicht bzw. die verantwortliche Organisation der Verwertung bzw. Behandlung für die in Abs. 2 aufgeführten Abfallarten. Hierzu gehören auch die Entsorgung der hierbei anfallenden Reststoffe sowie Vermarktung der gewonnenen Sekundärrohstoffe (z.B. Schrott) und der gewonnenen Energie. Das Kommunalunternehmen kann auch andere Entsorgungs- und Verwertungsleistungen erbringen, z.B. Annahme, Umschlag und Behandlung von Rest-, Bio-, Gewerbe- und krankenhausspezifischen Abfällen, Klärschlamm etc. für andere kommunale, gewerbliche oder private Kunden.
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Recycling
Entsorgungsbetriebe, Energieversorgung
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