(1) ist die Förderung a) Erziehung und Volksbildung b) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes c) der Jugendhilfe d) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. (2) Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) das Betreiben der Naturschutzstation \"Auwaldstation Leipzig\" als Umweltbildungszentrum, b) die Durchführung und Organisation von Bildungsformaten wie Vorträge, Workshops sowie Lehrgänge, die dazu geeignet sind, die Sensibilität aller Generationen für den Natur- und Umweltschutz zu fördern, c) die Erarbeitung und Bereitstellung von Lehr-, Unterrichts- und Informations- Materialien sowie allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit für die geförderten Zwecke, d) die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen mit Lehrern, Erziehern u.a.Zielgruppen mit Multiplikatorenwirkung, e) die Erarbeitung und Bereitstellung multimedialer Erlebnispfade, f) die Erhebung und Dokumentation der Ausprägung von Natur- und Landschafts- Parametern im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald, g) die Förderung, Entwicklung und Bewahrung des \"Sternburg\'schen Schlosspark Lützschena\" in seiner Besonderheit als Natur- und Denkmalschutzgebiet, h) den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen mit anderen Naturschutzstationen, Vereinen und Institutionen, i) Förderung der ehrenamtlichen Betätigung im Naturschutz. (3) die Anerkennung der Auwaldstation, \"als Träger freier Jugendhilfe\" Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Bereitstellung von Beiträgen zur Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten in den Lebensräumen innerhalb und außerhalb der Familie. - Die Bereitstellung von Leistungsangeboten im Rahmen der Kinder- und Jugend- hilfe. Diese umfassen insbesondere gemeinsame Tätigkeiten von Kindern, Jugend- lichen und Erwachsenen bei sinnerfüllter erlebnisreicher Betätigung in der Freizeit, am Wochenende und in den Ferien, -die Durchführung von Projekten, welche die Entwicklung und die Tätigkeit von Kinder- und Jugendgemeinschaften fördern. -die Förderung der Zusammenarbeit mit freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, -Internationale Jugendarbeit mit Seminaren und Workshops zum Thema Auwald, Natur und Umweltthemen. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht.
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