1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, Unterstützung und Betreuung von behinderten, hilfsbedürftigen Menschen mit dem Ziel, ihnen ein Leben in mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu ermöglichen; 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: -Selbständigkeits- und Integrationsförderung (Anleitung und Hilfestellung der begünstigten hilfsbedürftigen Personen zu größtmöglicher Selbständigkeit); -Eingliederungshilfe im Sinne der §§ 39, 40 BSHG; -Beratung und Unterstützung von Familien mit behinderten, hilfsbedürftigen Angehörigenim familiären Alltag. 4. Zur Verwirklichung dieses Zweckes strebt die Gesellschaft die Zusammenarbeit mit Kommunen und anderen Einrichtungen und Diensten (z.B. Frühförderung, Kindertagesstätte, WfB und Schulen) an. 5. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die geeignet sind, den gemeinnützigen und mildtätigen Satzungszweck zu verwirklichen. Insbesondere kann sie eigene Einrichtungen betreiben, Kooperationsvereinbarungen abschließen, sich an anderen Rechtsträgern beteiligen bzw. die Geschäftsführung für andere Rechtsträger übernehmen.
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