Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck und Aufgabe der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere duch die Verwirklichung von Hilfs-, Therapie- und Fördermaßnahmen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen oder Menschen, die einer Hilfe oder Behandlung auf autismusspezifischer Basis bedürfen. Als solche Maßnahmen gelten u. a.: 1. Angebot autismusspezifischer Therapie- und Fördermaßnahmen für Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen und deren soziales Umfeld, 2. autismusspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote für Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen und deren soziales und fachliches Umfeld, 3. autismusspezifische Integrationsarbeit in Form von Kooperation, Beratung und Anleitung von Familien und Bezugspersonen, Bildungseinrichtungen, Arbeits- und Wohnstätten sowie allen weiteren am Förderprozess beteiligten Fachkräften, 4. Gestaltung autismusspezifischer Lebensfelder - u. a. Schulen, Arbeitsstätten, Wohnmöglichkeiten, Freizeit, 5. Einrichtung und Angebot eines unterstützenden Dienstes für Menschen mit Autismus und deren soziales Umfeld, 6. Elterngesprächskreise zur Entwicklung und Stärkung der Selbsthilfe, 7. Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Allgemeinheit über Autismus-Spektrums-Störungen, 8. Netzwerkarbeit, die der Interessenvertretung von Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen dient. Der Zweck kann u. a. erreicht werden durch Zusammenarbeit mit Frühförderstellen, therapeutischen Ambulanzen, geeigneten Schulen, pädagogischen, heilpädagogischen, medizinischen und sonstigen zweckentsprechenden Einrichtungen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus weitere Einrichtungen (Zweckbetriebe oder deren Abteilungen) selbst betreiben, bestehende Einrichtungen ausgliedern, sich an anderen Einrichtungen (Gesellschaften oder Zweckbetriebe) beteiligen oder einem Verein als Mitglied beitreten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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Sozialwesen
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