A. die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Handel mit Waren im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sowie der dazu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Verpackungsverordnung, im Inland sowie europäischen Ausland. b. die Erbringung alle Arten von Umweltdienst- und Beratungsleistungen, insbesondere solchen, die sich aus dem Status eines bevollmächtigten Vertreters Dritter auf dem Gebiet der Europäischen Union ergeben, mit dem in der geltenden Abfallgesetzgebung vorgesehenen Umfang und unter den mit diesen Dritten vereinbarten Bedingungen, wie z. B. Eintragung und Abmeldung in den erforderlichen Registern, Auswahl eines kollektiven Systems der erweiterten Herstellerverantwortung oder Unterzeichnung von Vereinbarungen und Intervention bei den entsprechenden Verfahren. c. die Vertretung von Dritten vor Behörden oder anderen natürlichen oder juristischen Personen in den oben aufgeführten Bereichen sowie die Analyse und Verarbeitung von Daten in den aufgeführten Bereichen.
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